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NEU ab 2020 – Motorradfahren mit Autoführerschein
Schlüsselzahl 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Voraussetzung um die Schlüsselzahl 196 zu erwerben:
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Die Schulung umfasst 4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten in der Theorie zu je 90 Minuten. Ebenso mindestens 10 praktische Fahrstunden zu je 45 Minuten. Nach Beendigung der Schulung B196 erhältst du deinen Nachweis und kannst dir die Schlüsselzahl bei der Führerscheinstelle eintragen lassen.
Dies bedeutet nicht die Erteilung der Klasse A1, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 cm³. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen.
Dies bedeutet nicht die Erteilung der Klasse A1, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 cm³. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen.
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