Klasse L - Traktor
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: | Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein | |
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: | Nein | |
Eingeschlossene Klassen: | keine | |
Ausbildung: | Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | Keine praktische Ausbildung erforderlich | |
Prüfung: | Theorie | bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden |
Praxis | entfällt |
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