Begleitetes Fahren ab 17
Die Idee
Schon mit 17 den Führerschein machen? Das geht. Dieses Modell heißt „Begleitetes Fahren ab 17“ und funktioniert so: Ab 16 ½ darfst du die Ausbildung in einer Fahrschule beginnen. Nach der praktischen und theoretischen Prüfung darfst du ab deinem 17. Geburtstag mit einer Begleitperson Auto fahren.
Ausbildung ab 16 ½
Wenn keinerlei Bedenken gegen deine Fahreignung vorliegen (keine Punkte in Flensburg) und deine Eltern schriftlich zustimmen, kannst du ab 16 ½ eine Führerscheinausbildung für die Klasse B und BE beginnen. In dieser Ausbildung sind die Klassen L und AM eingeschlossen. Schon in deinem Antrag auf „Erteilung einer Fahrerlaubnis“ musst du eine oder auch mehrere Personen angeben, die dich später auf deinen Fahrten begleiten sollen.
Die Begleitpersonen
Nicht jeder kann sich als Begleitperson eintragen lassen. Damit du als Fahranfänger auch wirklich etwas lernen kannst und ein gutes Gefühl hast, müssen deine Begleiter:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit 5 Jahren oder länger im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein und
- dürfen nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Dein Weg zum Führerschein
Frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag kannst du die Fahrprüfung ablegen. Wenn du bestanden hast, erhälst du – sobald du 17 bist – eine Prüfbescheinigung, die dir das Fahren in Begleitung erlaubt. Mit 18 Jahren erhältst du dann den EU-Scheckkartenführerschein. Für den Umtausch der Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein hast du drei Monate Zeit.
Tipps für „begleitetes Fahren“
- Auf jeder Fahrt muss eine Begleitperson dabei sein, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist.
- Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland. Du darfst also nicht selbst im Ausland fahren.
- Für dich als Fahrer gilt die Null-Promille-Grenze. Auch dein Begleiter sollte keinen Alkohol getrunken haben, damit er während der Fahrt schnell reagieren und dich optimal unterstützen kann. Für ihn gelten 0,49 Promille als Höchstgrenze. Achte auch darauf, dass du keine Arzneimittel eingenommen hast, die deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
- Der Halter des Wagens, mit dem du fährst lernen, sollte unbedingt seiner Kfz-Versicherung mitteilen, dass sein Wagen für den Modellversuch „Begleitetes Fahren“ genutzt wird. Dann kann seine Versicherungspolice angepasst werden, falls es nötig ist.
Früher statt später:
Begleitendes Fahren lohnt sich!
Mehr Routine, mehr Sicherheit
Statistiken zeigen: Fahranfängerinnen und Fahranfänger haben das höchste Unfallrisiko. Etwa jeder fünfte Unfall mit Personenschaden, bei dem eine Pkw-Fahrerin oder ein Pkw-Fahrer hauptverantwortlich war, wird von einer Person zwischen 18 und 24 Jahren verursacht. Mehr Routine am Steuer bedeutet mehr Sicherheit. Jugentliche, die beim BF 17 mitgemacht haben, verursachen später rund 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen, die darauf verzichtet haben.
Mehr statt weniger:
Erfahrung sammeln mit dem BF 17
Vorne statt hinten: Tipps für den Start
Bei Fragen - fragen!
Nur fit hinters Steuer
Her mit dem Autoschlüssel
Aber Mama!
Jeder Kilometer zählt!
Üben, üben, üben
Unterstützen statt steuern: Tipps für Eltern und andere Begleitpersonen
Gut vorbereitet
Feedback hilft
Für ein gutes Gefühl
So oft wie möglich unterwegs
Gelassen bleiben
Bei Sonne und bei Regen
Nur in Bestform
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BF 17
Wo kann ich mich für das Begleitete Fahren anmelden?
Melde dich zuerst bei der Fahrschule Stoll in Durlach an. Hier erfährst du, wie du den Antrag für BF 17 bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts stellen kannst. Deine Eltern müssen dem Begleiteten Fahren ebenso zustimmen wie den weiteren Begleitpersonen, die auf der Prüfungsbescheinigung benannt werden. Am besten trägst du alle geplanten Personen bei der Anmeldung ein. Wo mache ich die Fahrausbildung? Du kannst dich in der Fahrschule Stoll anmelden. Dort machst du auch die Ausbildung. In der Regel dauert diese mindestens drei Monate bis ca. ein halben Jahr.
Wo mache ich die Fahrausbildung?
Wer darf Begleitperson sein?
Ist die Anzahl der Begleitpersonen begrenzt?
Wer ist im Schadenfall verantwortlich?
Was ist bei der Versicherung zu beachten?
Dann ruf uns doch einfach an!