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Begleitetes Fahren ab 17

Die Idee

Schon mit 17 den Führerschein machen? Das geht. Dieses Modell heißt „Begleitetes Fahren ab 17“ und funktioniert so: Ab 16 ½ darfst du die Ausbildung in einer Fahrschule beginnen. Nach der praktischen und theoretischen Prüfung darfst du ab deinem 17. Geburtstag mit einer Begleitperson Auto fahren.

Ausbildung ab 16 ½

Wenn keinerlei Bedenken gegen deine Fahreignung vorliegen (keine Punkte in Flensburg) und deine Eltern schriftlich zustimmen, kannst du ab 16 ½ eine Führerscheinausbildung für die Klasse B und BE beginnen. In dieser Ausbildung sind die Klassen L und AM eingeschlossen. Schon in deinem Antrag auf „Erteilung einer Fahrerlaubnis“ musst du eine oder auch mehrere Personen angeben, die dich später auf deinen Fahrten begleiten sollen.

Die Begleitpersonen

Nicht jeder kann sich als Begleitperson eintragen lassen. Damit du als Fahranfänger auch wirklich etwas lernen kannst und ein gutes Gefühl hast, müssen deine Begleiter:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit 5 Jahren oder länger im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein und
  • dürfen nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.

Dein Weg zum Führerschein

Frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag kannst du die Fahrprüfung ablegen. Wenn du bestanden hast, erhälst du – sobald du 17 bist – eine Prüfbescheinigung, die dir das Fahren in Begleitung erlaubt. Mit 18 Jahren erhältst du dann den EU-Scheckkartenführerschein. Für den Umtausch der Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein hast du drei Monate Zeit.

Tipps für „begleitetes Fahren“

  • Auf jeder Fahrt muss eine Begleitperson dabei sein, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist.
  • Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland. Du darfst also nicht selbst im Ausland fahren.
  • Für dich als Fahrer gilt die Null-Promille-Grenze. Auch dein Begleiter sollte keinen Alkohol getrunken haben, damit er während der Fahrt schnell reagieren und dich optimal unterstützen kann. Für ihn gelten 0,49 Promille als Höchstgrenze. Achte auch darauf, dass du keine Arzneimittel eingenommen hast, die deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
  • Der Halter des Wagens, mit dem du fährst lernen, sollte unbedingt seiner Kfz-Versicherung mitteilen, dass sein Wagen für den Modellversuch „Begleitetes Fahren“ genutzt wird. Dann kann seine Versicherungspolice angepasst werden, falls es nötig ist.

Früher statt später:

Begleitendes Fahren lohnt sich!

Ein super Gefühl: Endlich die Prüfung bestanden - jetzt geht's selbstverantwortlich ans Steuer! Wer sich für das Begleitende Fahren ab 17 (BF 17) entscheidet, ist früher dran als andere und hat die Gelegenheit, gemeinsam mit seinen Eltern oder anderen eingetragenen Begleitpersonen unterwegs zu sein und Fahrroutine zu bekommen:

Mehr Routine, mehr Sicherheit

Verkehrszeichen und Ampeln beachten, Abstand halten, anderen Verkehrsteilnehmenden rücksichtsvoll begegnen, sich auf den Weg konzentrieren - ziemlich viel auf einmal. Umso besser, wenn noch eine erfahrene Begleitung im Auto sitzt und mit darauf achtet, dass alles glattläuft.

Statistiken zeigen: Fahranfängerinnen und Fahranfänger haben das höchste Unfallrisiko. Etwa jeder fünfte Unfall mit Personenschaden, bei dem eine Pkw-Fahrerin oder ein Pkw-Fahrer hauptverantwortlich war, wird von einer Person zwischen 18 und 24 Jahren verursacht. Mehr Routine am Steuer bedeutet mehr Sicherheit. Jugentliche, die beim BF 17 mitgemacht haben, verursachen später rund 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen, die darauf verzichtet haben.

Mehr statt weniger:

Erfahrung sammeln mit dem BF 17

Nicht nur beim Sport bringt Training viel, sondern auch gutes Autofahren will geübt sein. Wer beim BF 17 mitmacht, sammelt einen großen Erfahrungsschatz und verbessert sein Können in vielen verschiedenen Situationen - von der Fahrt im Schnee bis zum Starkregen auf der Autobahn. Um so oft wie möglich zu fahren, sollte man sich rechtzeitig anmelden. Der ideale Zeitpunkt ist mit 16 1/2 Jahren erreicht. So hat man neben Schule oder Ausbildung genug Zeit für die Fahrstunden und die Prüfungsvorbereitung. Wer die theoretische und die praktische Prüfung bis zum 17. Geburtstag ablegt, kann ein ganzes Jahr begleitet fahren - so oft es geht.

Vorne statt hinten: Tipps für den Start

Bei Fragen - fragen!

Das erste Mal ohne Fahrlererin oder Fahrlehrer an Bord und das Auto der Eltern bist du auch noch nie gefahren? Kein Grund, nervös zu sein. Wenn du unsicher bist, frag ruhig nach. Niemand fährt am Anfang perfekt.

Nur fit hinters Steuer

Keinen Alkohol und keine Drogen. Nach der Fahrerlaubnisprüfung wissen alle: keinen Alkohol vor oder während der Fahrt! Erst mit 21 Jahren und nach der Probezeit gilt die 0,5-Promille-Grenze. Aber auch Müdigkeit oder Krankheiiten sind schlechte Mitfahrende. Fit fährt besser.

Her mit dem Autoschlüssel

Deine Begleitung lässt dich nur selten ans Lenkrad? Macht zusammen feste Termine aus oder kombiniert alltägliche Wege, z.B. das Training im Sportverein mit dem Einkauf im Supermarkt. Und: Wer kann schon widerstehen, wenn du dich als persönlicher Chauffeur anbietest?

Aber Mama!

"Jaaaa, Mama, ich hab das Schild auch gesehen!" Klar, Hinweise von den Eltern sind völlig in Ordnung, können aber auch stressen, wenn es zu viele werden. Sag ihnen, dass du dich dadurch verunsichert fühlst. Manche Hinweise können auch warten, bis die Fahrt vorbei ist - außer natürlch, wenn die Situation brenzlig wird.

Jeder Kilometer zählt!

Sammle Kilometer - und dadurch Erfahrung! Einfach per App Kilometer tracken und mit Freundinnen und Freunden vergleichen, die auch begleitet fahren. Aber denk dran, das Handy wegzulegen, bevor du den Motor startest. Ein Handy am Steuer lenkt total ab und ist außerdem verboten.

Üben, üben, üben

Ebenfalls hilfreich: Mach dir eine Liste, wo, wann und wie lange du gefahren bist - zum Beispiel innerorts in Klein- und Großstödten, auf Landstraßen, Autobahnen, bei Regen oder nachts. Auf welchen Strecken warst du bisher wenig unterwegs? Was ist sonst Besonderes passiert? Wo fühlst du dich schon sicher und wo noch nicht?

Unterstützen statt steuern: Tipps für Eltern und andere Begleitpersonen

Gut vorbereitet

Wie unterstütze ich am besten die Nachwuchsfahrerin oder den Nachwuchsfahrer? Wie verhalte ich mich in kritischen Situationen? Viele Fahrschulen informieren über das Begleitete Fahren ab 17.

Feedback hilft

Wenn du junge Leute begleitest, darfst du während der Fahrt nicht direkt eingreifen. Die Verantwortung trägt immer die Person, die am Steuer sitzt. Fährt dein Schützling aber zu schnell oder hält er nicht genug Abstand, solltest du ihm das sofort rückmelden.

Für ein gutes Gefühl

Unterstütze die Fahrerin oder den Fahrer: Vermittele ein Gefühl von Sicherheit und Wertschätzung. Es gibt keine dummen Fragen - teile dein Wissen. Auf eine gute Vorbereitung kommt es an: Überlege schon vor Abfahrt gemeinsam die beste Wegstrecke.

So oft wie möglich unterwegs

Wer neu am Steuer ist, will möglichst schnell möglichst viele Fahrpraxis sammeln. Nimm dir als Begleitperson deshalb genügend Zeit. Wie wäre es zum beispiel mit gemeinsamen Ausflügen? Am besten, ihr besprecht vorab, welche Strecken die Fahrerin oder der Fahrer später allein fahren möchte.

Gelassen bleiben

"Grüner wird's nicht!" "Warum fährst du nicht los?" Solche kommentare braucht niemand - egal in welchem Alter. Bleib geduldig, strahle Ruhe aus und gib dem Neuling die Gelegenheit, Fehler selbst zu korrigieren. Niemand ist am Anfang perfekt am Steuer.

Bei Sonne und bei Regen

Richtig Auto fahren lernt man nicht nur bei gutem Wetter. Lass die junge Fahrerin oder den jungen Fahrer auch bei schwierigen Bedingungen wie Regen, Nebel, Schnee oder Dunkelheit ans Lenkrad - und gebe im Zweifel Tipps.

Nur in Bestform

Ist dein Schützling müde oder fühlt sich nicht fit? Dann verschiebe die Tour lieber auf ein anderes Mal - ebenso, wenn du selbst nicht auf der Höhe bist. Und natürlich gilt für dich auch als Begleitperson die 0,5-Promille-Grenze.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BF 17

Wo kann ich mich für das Begleitete Fahren anmelden?

Melde dich zuerst bei der Fahrschule Stoll in Durlach an. Hier erfährst du, wie du den Antrag für BF 17 bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts stellen kannst. Deine Eltern müssen dem Begleiteten Fahren ebenso zustimmen wie den weiteren Begleitpersonen, die auf der Prüfungsbescheinigung benannt werden. Am besten trägst du alle geplanten Personen bei der Anmeldung ein. Wo mache ich die Fahrausbildung? Du kannst dich in der Fahrschule Stoll anmelden. Dort machst du auch die Ausbildung. In der Regel dauert diese mindestens drei Monate bis ca. ein halben Jahr.

Wo mache ich die Fahrausbildung?

Du kannst dich in der Fahrschule Stoll anmelden. Dort machst du auch die Ausbildung. In der Regel dauert diese mindestens drei Monate bis ca. ein halbes Jahr.

Wer darf Begleitperson sein?

Grundsätzlich kommt jede Person in Frage, die mindestens 30 Jahre alt ist, mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Tipp: Der Punktestand lässt sich beim Kraftfahrt-Bundesamt online abfragen (www.kba.de). Maximal ein Punkt kann unter Umständen vor der Anmeldung zum BF 17 durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden.

Ist die Anzahl der Begleitpersonen begrenzt?

Nein, im Gegenteil: Je mehr Personen als Begleitung eingetragen sind, umso größer ist die Chance, dass du häufig fahren kannst. Meist sind die Eltern als Begleitung eingetragen - aber auch Großeltern oder Berufsausbilderinnen und -ausbilder können die Aufgabe übernehmen. Auch nach der Prüfung kannst du zusätzliche Begleitpersonen nachträglich eintragen lassen.

Wer ist im Schadenfall verantwortlich?

Im Schadenfall liegt die Verantwortung bei der Person, die am Steuer sitzt - auch wenn sie noch nicht volljährig ist. Die Begleitung kann nur in Ausnahmefällen verantwortlich gemacht werden.

Was ist bei der Versicherung zu beachten?

Bei vielen Autoversicherungen muss die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter mitteilen, dass der Wagen für das Begleitete Fahren ab 17 eingesetzt wird. Dürfen laut Vertrag beispielsweise nur Volljährige am Steuer sitzen, kann es im Ernstfall sonst zu Problemen kommen.
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