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Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
A1 und AM
Ausbildung:
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
Theorie
30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)
maximal 10 Fehlerpunkte

Bei Vorbesitz der Klasse B nur maximal 6 Fehlerpunkte
Praxis
70 Minuten

Besonderheiten bei der Motorradprüfung

Seit 01.01.2021 gelten Neufassungen der Prüfungsrichtlinien für die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM. Die Bestimmungen von Schutzkleidung für Bewerber der Kraftradklassen sind wie folgt:

Sie dürfen ihre Fahrstunden und die praktische Prüfung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nur in voller Schutzkleidung absolvieren.


Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

  • passendem Motorradhelm,
  • Motorradhandschuhen,
  • eng anliegender Motorradjacke,
  • Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
  • Motorradhose,
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.

Seit 2019 gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Motorradschutzkleidung mit einem Label in fünf Schutzklassen. Dabei Steht „C“ für reinen Aufprallschutz (Protektoren), „B“ für reinen Abriebschutz und „A“ für Bekleidung mit Aufprall und Abriebschutz. Letztere sollte als Mindeststandard angesehen werden. „AA“ und „AAA“ weisen eine höhere Schutzwirkung als „A“ aus. Zudem gibt es eine neue Prüfnorm für Schutzhelme (ECE-R-22.06), welche seit 2021 anwendbar und ab Juni 2023 verpflichtend ist.

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