Klasse A2
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: | 18 Jahre | |
Eingeschlossene Klassen: | A1 und AM | |
Ausbildung: | Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit | |
Prüfung: | Theorie | 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff) maximal 10 Fehlerpunkte Bei Vorbesitz der Klasse B nur maximal 6 Fehlerpunkte |
Praxis | 70 Minuten |
Besonderheiten bei der Motorradprüfung
Seit 01.01.2021 gelten Neufassungen der Prüfungsrichtlinien für die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM. Die Bestimmungen von Schutzkleidung für Bewerber der Kraftradklassen sind wie folgt:
Sie dürfen ihre Fahrstunden und die praktische Prüfung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nur in voller Schutzkleidung absolvieren.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
- passendem Motorradhelm,
- Motorradhandschuhen,
- eng anliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Seit 2019 gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Motorradschutzkleidung mit einem Label in fünf Schutzklassen. Dabei Steht „C“ für reinen Aufprallschutz (Protektoren), „B“ für reinen Abriebschutz und „A“ für Bekleidung mit Aufprall und Abriebschutz. Letztere sollte als Mindeststandard angesehen werden. „AA“ und „AAA“ weisen eine höhere Schutzwirkung als „A“ aus. Zudem gibt es eine neue Prüfnorm für Schutzhelme (ECE-R-22.06), welche seit 2021 anwendbar und ab Juni 2023 verpflichtend ist.
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