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NEU ab 2020 – Motorradfahren mit Autoführerschein
Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzung um die Schlüsselzahl 196 zu erwerben:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Die Schulung umfasst 4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten in der Theorie zu je 90 Minuten. Ebenso mindestens 10 praktische Fahrstunden zu je 45 Minuten. Nach Beendigung der Schulung B196 erhältst du deinen Nachweis und kannst dir die Schlüsselzahl bei der Führerscheinstelle eintragen lassen.

Dies bedeutet nicht die Erteilung der Klasse A1, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 cm³. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen.

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
AM

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Ausbildung:
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
Theorie
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen

bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
Praxis
70 Minuten

Besonderheiten bei der Motorradprüfung

Seit 01.01.2021 gelten Neufassungen der Prüfungsrichtlinien für die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM. Die Bestimmungen von Schutzkleidung für Bewerber der Kraftradklassen sind wie folgt:

Sie dürfen ihre Fahrstunden und die praktische Prüfung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nur in voller Schutzkleidung absolvieren.


Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

  • passendem Motorradhelm,
  • Motorradhandschuhen,
  • eng anliegender Motorradjacke,
  • Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
  • Motorradhose,
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.

Seit 2019 gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Motorradschutzkleidung mit einem Label in fünf Schutzklassen. Dabei Steht „C“ für reinen Aufprallschutz (Protektoren), „B“ für reinen Abriebschutz und „A“ für Bekleidung mit Aufprall und Abriebschutz. Letztere sollte als Mindeststandard angesehen werden. „AA“ und „AAA“ weisen eine höhere Schutzwirkung als „A“ aus. Zudem gibt es eine neue Prüfnorm für Schutzhelme (ECE-R-22.06), welche seit 2021 anwendbar und ab Juni 2023 verpflichtend ist.

Du möchtest deinen A1 Führerschein machen?
Dann ruf uns doch einfach an und informiere dich!