NEU ab 2020 – Motorradfahren mit Autoführerschein
Schlüsselzahl 196
Voraussetzung um die Schlüsselzahl 196 zu erwerben:
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Dies bedeutet nicht die Erteilung der Klasse A1, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 cm³. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen.
Klasse A1
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: | 16 Jahre | |
Eingeschlossene Klassen: | AM Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. | |
Ausbildung: | Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit | |
Prüfung: | Theorie | bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen |
Praxis | 70 Minuten |
Besonderheiten bei der Motorradprüfung
Seit 01.01.2021 gelten Neufassungen der Prüfungsrichtlinien für die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM. Die Bestimmungen von Schutzkleidung für Bewerber der Kraftradklassen sind wie folgt:
Sie dürfen ihre Fahrstunden und die praktische Prüfung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nur in voller Schutzkleidung absolvieren.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
- passendem Motorradhelm,
- Motorradhandschuhen,
- eng anliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Seit 2019 gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Motorradschutzkleidung mit einem Label in fünf Schutzklassen. Dabei Steht „C“ für reinen Aufprallschutz (Protektoren), „B“ für reinen Abriebschutz und „A“ für Bekleidung mit Aufprall und Abriebschutz. Letztere sollte als Mindeststandard angesehen werden. „AA“ und „AAA“ weisen eine höhere Schutzwirkung als „A“ aus. Zudem gibt es eine neue Prüfnorm für Schutzhelme (ECE-R-22.06), welche seit 2021 anwendbar und ab Juni 2023 verpflichtend ist.
Dann ruf uns doch einfach an und informiere dich!